Rechtsprechung
LG Saarbrücken, 26.04.2013 - 13 S 17/13 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Saarland
§ 242 BGB, § 280 Abs 1 BGB
Inkassounternehmen: Rechtsscheinhaftung für vorgerichtliche Anwaltskosten zur Abwehr unberechtigter Forderung - IWW
- RA Kotz
Abwehr einer unberechtigten Forderung gegenüber Inkassounternehmen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Saarbrücken, 22.01.2013 - 4 C 432/12
- LG Saarbrücken, 26.04.2013 - 13 S 17/13
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 12.12.2006 - VI ZR 224/05
Voraussetzungen eines materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruchs wegen …
Auszug aus LG Saarbrücken, 26.04.2013 - 13 S 17/13
Wird jemand unberechtigt als angeblicher Schuldner mit einer Forderung konfrontiert und entstehen ihm bei der Abwehr dieser Forderung Kosten, dann kommen als Anspruchsgrundlage für einen materiell-rechtlichen Ersatzanspruch regelmäßig culpa in contrahendo, positive Vertragsverletzung (§§ 280, 311 BGB) oder die deliktischen Vorschriften (§§ 823, 826 BGB) in Betracht (BGH, st. Rspr.; vgl. Urteil vom 12.12.2006 - VI ZR 224/05, VersR 2007, 507 m.w.N.).Ein Kostenerstattungsanspruch aus positiver Vertragsverletzung oder aus culpa in contrahendo setzt insoweit voraus, dass der vermeintliche Anspruch im Rahmen einer (vor-)vertraglichen Beziehung der Parteien geltend gemacht wurde (BGH, Urteil vom 12.12.2006 aaO m.w.N.).Allein durch die Geltendmachung eines Anspruchs, der tatsächlich nicht besteht oder jedenfalls nicht weiter verfolgt wird, entsteht eine solche Sonderverbindung jedoch nicht (BGH, Urteil vom 12.12.2006 aaO m.w.N.).
- BGH, 31.01.2012 - VIII ZR 277/11
Wohnraummiete: Anspruch eines gewerblichen Großvermieters auf Erstattung der …
Auszug aus LG Saarbrücken, 26.04.2013 - 13 S 17/13
a) In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, dass ein Schädiger nicht schlechthin alle durch ein Schadensereignis adäquat verursachten Rechtsverfolgungskosten des Geschädigten zu ersetzen hat, sondern nur solche Kosten, die aus der ex ante-Sicht einer vernünftigen, wirtschaftlich denkenden Person in der Situation des Geschädigten nach den Umständen des Falles zur Wahrung und Durchsetzung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig waren (BGH, st. Rspr.; vgl. nur Urteile vom 31.01.2012 - VIII ZR 277/11, NZM 2012, 607; vom 13.12.2011 - VI ZR 274/10, VersR 2012, 331, und vom 08.05.2012 - VI ZR 196/11, VersR 2012, 998, jeweils m.w.N.).Dabei gilt, dass in einfach gelagerten Fällen, bei denen mit rechtlichen oder tatsächlichen Schwierigkeiten nicht zu rechnen ist, der Geschädigte eine erstmalige Geltendmachung seiner Rechte grundsätzlich selbst vornehmen kann, und dass es unter diesen Umständen zur sofortigen Einschaltung eines Rechtsanwalts zusätzlicher Voraussetzungen in der Person des Geschädigten wie etwa eines Mangels an geschäftlicher Gewandtheit oder einer Verhinderung zur Wahrnehmung seiner Rechte bedarf (BGH, Urteil vom 31.01.2012 aaO m.w.N.).
- BGH, 15.01.1990 - II ZR 311/88
Person des Vertragspartners bei unternehmensbezogenen Geschäften mit einer GmbH; …
Auszug aus LG Saarbrücken, 26.04.2013 - 13 S 17/13
cc) Voraussetzung einer Zurechnung unter Rechtsscheinsgesichtspunkten ist zudem, dass die Klägerin die wahren Verhältnisse nicht gekannt hat (vgl. dazu BGH, Urteil vom 15.01.1990 - II ZR 311/88, WM 1990, 600 m.w.N.).Bei Inanspruchnahme des Handelnden ist es dessen Sache, im Innenverhältnis Ausgleich von dem wirklichen Rechtsträger zu verlangen; das bedeutet zugleich, dass er - vor allem wenn dieser nur eine beschränkte Haftungsmasse besitzt - auch dessen Insolvenzrisiko zu tragen hat (BGH, Urteil vom 15.01.1990 - II ZR 311/88, WM 1990, 600 m.w.N.).
- BGH, 31.07.2012 - X ZR 154/11
Unternehmensbezogenes Rechtsgeschäft: Rechtsscheinhaftung eines Dritten
Auszug aus LG Saarbrücken, 26.04.2013 - 13 S 17/13
Denn sie hat im Geschäftsverkehr einen Rechtsschein gesetzt, kraft dessen sie sich von der Klägerin, die auf diesen Rechtsschein vertraut hat, so behandeln lassen muss, als wäre sie selbst Rechtsnachfolgerin der deutsche ... GmbH geworden, als entspräche also der Schein der Wirklichkeit (vgl. BGH, Urteil vom 31.07.2012 - X ZR 154/11, VersR 2013, 117 m.w.N.). - BGH, 05.07.2012 - III ZR 116/11
Haftung einer GmbH für die fehlerhafte Kapitalanlageberatung durch eine …
Auszug aus LG Saarbrücken, 26.04.2013 - 13 S 17/13
a) Tritt ein Unternehmen aufgrund einer nach außen angezeigten Rechtsnachfolge wie der (wirkliche) Rechtsnachfolger auf, ist ihm der Einwand fehlender Passivlegitimation nach § 242 BGB verwehrt (BGH, st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 21.12.2010 - IX ZR 199/10, VersR 2011, 887; Urteil vom 05.07.2012 - III ZR 116/11, ZIP 2012, 2007, jeweils m.w.N.). - BGH, 08.05.2012 - VI ZR 196/11
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Erstattungsfähigkeit außergerichtlicher …
Auszug aus LG Saarbrücken, 26.04.2013 - 13 S 17/13
a) In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, dass ein Schädiger nicht schlechthin alle durch ein Schadensereignis adäquat verursachten Rechtsverfolgungskosten des Geschädigten zu ersetzen hat, sondern nur solche Kosten, die aus der ex ante-Sicht einer vernünftigen, wirtschaftlich denkenden Person in der Situation des Geschädigten nach den Umständen des Falles zur Wahrung und Durchsetzung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig waren (BGH, st. Rspr.; vgl. nur Urteile vom 31.01.2012 - VIII ZR 277/11, NZM 2012, 607; vom 13.12.2011 - VI ZR 274/10, VersR 2012, 331, und vom 08.05.2012 - VI ZR 196/11, VersR 2012, 998, jeweils m.w.N.). - BGH, 13.12.2011 - VI ZR 274/10
Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Ersatzfähigkeit von Rechtsanwaltskosten für die …
Auszug aus LG Saarbrücken, 26.04.2013 - 13 S 17/13
a) In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, dass ein Schädiger nicht schlechthin alle durch ein Schadensereignis adäquat verursachten Rechtsverfolgungskosten des Geschädigten zu ersetzen hat, sondern nur solche Kosten, die aus der ex ante-Sicht einer vernünftigen, wirtschaftlich denkenden Person in der Situation des Geschädigten nach den Umständen des Falles zur Wahrung und Durchsetzung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig waren (BGH, st. Rspr.; vgl. nur Urteile vom 31.01.2012 - VIII ZR 277/11, NZM 2012, 607; vom 13.12.2011 - VI ZR 274/10, VersR 2012, 331, und vom 08.05.2012 - VI ZR 196/11, VersR 2012, 998, jeweils m.w.N.). - BGH, 21.12.2010 - IX ZR 199/10
Kapitalanlagevermittlung: Rechtsscheinhaftung des sich im Internet als …
Auszug aus LG Saarbrücken, 26.04.2013 - 13 S 17/13
a) Tritt ein Unternehmen aufgrund einer nach außen angezeigten Rechtsnachfolge wie der (wirkliche) Rechtsnachfolger auf, ist ihm der Einwand fehlender Passivlegitimation nach § 242 BGB verwehrt (BGH, st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 21.12.2010 - IX ZR 199/10, VersR 2011, 887; Urteil vom 05.07.2012 - III ZR 116/11, ZIP 2012, 2007, jeweils m.w.N.).